Hinweisgeberschutzgesetz

 

Wir halten uns an das geltende Hinweisgeberschutzgesetz, um sicherzustellen, dass Sie als Hinweisgeber rechtlich geschützt sind. Nach diesem Gesetz ist es unzulässig, Hinweisgeber zu benachteiligen oder zu bestrafen.

Wichtige Hinweise:

  1. Anonymität: Sie können uns Informationen anonym zukommen lassen, wenn Sie dies wünschen. Wir ermutigen Sie, keine persönlichen Informationen preiszugeben, die Ihre Identität offenlegen könnten.

  2. Rechtlicher Schutz: Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz sind Sie vor möglichen rechtlichen Konsequenzen geschützt, die sich aus dem Melden von Informationen ergeben könnten.

  3. Vertraulichkeit: Alle erhaltenen Informationen werden vertraulich behandelt. Wir teilen Ihre Daten nur mit Personen, die direkt an der Untersuchung des gemeldeten Vorfalls beteiligt sind.

Bitte wenden Sie sich als Hinweisgeber an:

Telefonnummer: 07 11 89 21 73 92

oder

E-Mail-Adresse:   Zimmermannunternehmensgruppe@gidd-service.de

 

Falls Sie weitere Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz oder unseren Verfahren haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

 

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